Erklärung zur Barrierefreiheit
für das Land Hessen
Herausgegeben von der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe, dem Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen (LBIT)
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.av-bracht.de veröffentlichte Website des AV Bracht.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Regierungspräsidium Gießen am 13.05.2025 vorgenommenen Bewertung durch https://av-bracht.de/wp-content/uploads/2025/07/2025_05_13_EUe_V006_final.pdf.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise bestehenden Barrieren noch in Überarbeitung.
Anforderungen, die nicht barrierefrei umsetzbar sind:
1. gelieferter Flyer der DWA „Was kann in die Toilette?“
2. gelieferter Flyer der DWA „Feuchttuecher“
3. geliefertes Plakat der DWA „Was kann in die Toilette?“
4. 9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge – Die Reihenfolge der Bezifferung des virtuellen Schaubildes ergibt sich aus dem Fließprozess der Verfahrensstufen.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere:
- Beschreibung
Siehe Bericht des Regierungspräsidiums
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschreiben (Cover) oder Fokus
9.2.1.1 Tastatur
9.2.4.1 Blöcke überspringen
9.4.1.1 Syntaxanalyse
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
- Maßnahmen: In Bearbeitung durch (mai)grafik
- Zeitplan: voraussichtlich bis 31.07.2025
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.07.2025 erstellt, zuletzt am 13.05.2025 durch das Regierungspräsidium Gießen überprüft und am 11.08.2025 das letzte Mal aktualisiert.
- Erklärung EZB
- Info und Beziehungen
- Benutzung von Farben
- Kontaktformular „Barriere melden“
- Nicht-Text-Inhalte
- Flyer PDF Problem Feuchttücher
- Flyer PDF Was kann in die Toilette?
- Nicht-Kontrast-Texte
- Überschriften und Beschriftungen (Labels)
- Seite mit Titel (bei korrigierten fertig gelieferten PDF-Uploads)
- EzB Männchen zur Selbstauswahl
- Beiträge ohne Author
- Kontrast (minimum)
- Bilder von Text
- Pausieren, Stoppen, Ausblenden
- Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- Feedbackseite
- Erklärung „Was ist Barrierefreiheit?“
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Wächtersbach.
Kontakt:
AV-Bracht Geschäftsleitung
Herr Bernd Mai
Poststraße 29
63607 Wächtersbach
Telefon: 06053 700 13 56
E-Mail: mail@av-bracht.de
Barrierefreiheit – Was ist das eigentlich?
Barrieren melden
Feedback
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
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