06053-601240 | Bereitschaft: 0176-18020125

Satzungen

In den Entwässerungssatzungen der 3 Verbandsgemeinden ist der Umgang mit Abwasser
eindeutig geregelt. Der Abwasserbeseitigungspflichtige im Sinne des Gesetzgebers ist damit
die jeweilige Gemeinde in der das Abwasser anfällt. Der Verband dient dem öffentlichen Interesse
und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er Verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst.

Links zu den Verbandsgemeinden:

Infos und Dokumente zu Ihrem Hausanschluss:

Bürgerinformation:

Ein Kanalrückstau kann unterschiedlichste Ursachen haben. Neben baulichen Problemen kann
es auch an der unsachgemäßen Entsorgung von Feststoffen ( Feuchttücher, Binden etc.) in die
Toilette liegen. Flyer und Plakate finden Sie hier zum Download.