06053-601240 | Bereitschaft: 0176-18020125

Satzungen

In den Entwässerungssatzungen der 3 Verbandsgemeinden ist der Umgang mit Abwasser eindeutig geregelt. Der Abwasserbeseitigungspflichtige im Sinne des Gesetzgebers ist damit die jeweilige Gemeinde, in der das Abwasser anfällt. Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst.

Links zu den Verbandsgemeinden:

Infos und Dokumente zu Ihrem Hausanschluss:

Bürgerinformation:

Ein Kanalrückstau kann unterschiedlichste Ursachen haben. Neben baulichen Problemen kann es auch an der unsachgemäßen Entsorgung von Feststoffen (Feuchttücher, Binden etc.) in die Toilette liegen. Flyer und Plakate finden Sie hier zum Download.

50 Jahre – im Kreislauf des Wassers